Scheidungsanwalt: brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt für die Scheidung?
Vor den Familiengerichten müssen sich die Ehegatten bei der Scheidung durch einen Rechtsanwalt, in dem Fall als "Scheidungsanwalt" bezeichnet, vertreten lassen, § 114 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist gesetzlich nicht zulässig. Es herrscht dabei der so genannte Anwaltszwang. Ein Rechtsanwalt für Scheidung sollte Fachanwalt für Familienrecht sein.
1. Ein Scheidungsanwalt ist bei einer einvernehmlichen Scheidung ausreichend - der ist aber nur für einen da!
Es ist nicht erforderlich, einen weiteren Scheidungsanwalt zu beauftragen, wenn die Scheidung einvernehmlich zwischen den Eheleuten erfolgt. Bei der Scheidung reicht es aus, wenn ein Anwalt den Scheidungsantrag im Namen eines Ehepartners vornimmt. Der andere Ehepartner stimmt dann der Scheidung im Scheidungstermin nur zu.
Wenn Eheleute sich darüber einig sind, dass sie nicht mehr länger zusammenleben möchten und die Trennung einleiten, dann beauftragt oft jeder Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt. Dadurch fallen hohe Scheidungkosten an, denn jeder Partner muss seinen Scheidungsanwalt allein bezahlen. Hinzu kommen Gerichtskosten, die ohnehin für jede beteiligte Person anfallen. Vielen Paaren ist nicht bekannt, dass es ausreicht, wenn ein Scheidungsanwalt die Scheidung beantragt. So lassen sich die Scheidungskosten erheblich reduzieren.
2. Ein gemeinsamer Rechtsanwalt für die Scheidung, den man "teilt", ist nicht möglich
Ein häufiger Irrtum ist, dass viele Ehepartner glauben, einen Rechtsanwalt für die Scheidung gemeinsam beauftragen zu können. Dies ist aber von Gesetzes wegen nicht möglich. Denn es ist dem Scheidungsanwalt vom Gesetzgeber strikt verboten, zwei "Gegner" in einem Gerichtsverfahren gleichzeitig zu vertreten. "Gegner" sind Sie vor dem Gesetz auch dann, wenn Sie sich zu 100 % einig sind. Denn Sie stehen sich in einem Gerichtsverfahren (auch die Scheidung ist ein solches) als Parteien gegenüber. Der Scheidungsanwalt darf wegen dem Verbot der widerstreitenden Interessen nur einen der Ehegatten vertreten und würde sich sogar strafbar machen, wenn er beide vertritt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
"Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
"Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
"Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
"Die Ehepartner müssen jedoch aufpassen, wenn nur einer einen Scheidungsanwalt beauftragt und man sich einig ist, die Kosten hierfür durch zwei zu teilen. Derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ich habe es schon erlebt, dass sich die Eheleute vermeintlich völlig einig darüber waren. Nach der Scheidung wollte der andere jedoch nichts mehr von der mündlichen Vereinabrung wissen und hat den Beauftragenden mit den Scheidungskosten alleine sitzen lassen.
Deshalb mein Rat:
Treffen Sie eine kurze schriftliche Vereinbarung, wie Sie die Kosten der Scheidung aufteilen wollen. Ein Muster wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte finden sie, hier! Ihren Scheidungsanwalt oder Notar brauchen Sie dafür nicht! Das würde nur extra Kosten verursachen. Sollten Sie sich aber nicht sicher sein, können Sie uns natürlich gerne für Fragen kontaktieren."
3. Wie finde ich einen guten Scheidungsanwalt?
Es gibt in Deutschland sehr viele Scheidungsanwälte, die ihre Dienste vor Ort und im Internet anbieten. Doch wie finden Sie bei dem großen Angebot einen guten Scheidungsanwalt? Macht es Sinn, auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten zu hören? Oder wie sollte man auf der Suche nach einem guten Rechtsanwalt für die Scheidung vorgehen? Wo findet man einen guten Scheidungsanwalt? Oder den für einen selbst besten Scheidungsanwalt?
a) Empfehlungen von Freunden und Verwandten
Natürlich spricht nichts dagegen, sich Empfehlungen für einen Scheidungsanwalt von Freunden und Verwandten zu holen. Man sollte jedoch bedenken, dass der Nachbar, der gut von einem Anwalt betreut wurde, dort vielleicht wegen eines Verkehrsunfalls war. Vielleicht ist der Fall auch schon viele Jahre her und die Kenntnisse des Scheidungsanwalts sind nicht mehr so wie früher. Man sollte sich in jedem Fall zusätzlich ein eigenes Bild über den Rechtsanwalt für die Scheidung verschaffen.
b) Homepage des Scheidungsanwalts unter die Lupe nehmen
Wie stellt sich der Scheidungsanwalt selbst, seine Kanzlei und die Mitarbeiter dar? Macht dies einen sympatischen, kompetenten Eindruck auf Sie? Vergleichen Sie die Webauftritte der Scheidungsanwälte. Bietet die Internetseite zahlreiche Informationen und macht einen professionellen geordneten Eindruck? Dann können Sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass auch die Arbeitsweise des Rechtsanwalts für Scheidung dem entspricht.
c) Der Scheidungsanwalt sollte Fachanwalt für Familienrecht sein
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener "Wald- und Wiesenanwalt" ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt "Fachanwalt für Familienrecht" hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher auf gütliche Einigung oder auf Konflikt gepolt) auch die ist, die Sie möchten (oder es Sie nicht nur einfach viel Geld kostet).
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener "Wald- und Wiesenanwalt" ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt "Fachanwalt für Familienrecht" hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher auf gütliche Einigung oder auf Konflikt gepolt) auch die ist, die Sie möchten (oder es Sie nicht nur einfach viel Geld kostet).
a) Empfehlungen von Freunden und Verwandten
Natürlich spricht nichts dagegen, sich Empfehlungen für einen Scheidungsanwalt von Freunden und Verwandten zu holen. Man sollte jedoch bedenken, dass der Nachbar, der gut von einem Anwalt betreut wurde, dort vielleicht wegen eines Verkehrsunfalls war. Vielleicht ist der Fall auch schon viele Jahre her und die Kenntnisse des Scheidungsanwalts sind nicht mehr so wie früher. Man sollte sich in jedem Fall zusätzlich ein eigenes Bild über den Rechtsanwalt für die Scheidung verschaffen.
b) Homepage des Scheidungsanwalts unter die Lupe nehmen
Wie stellt sich der Scheidungsanwalt selbst, seine Kanzlei und die Mitarbeiter dar? Macht dies einen sympatischen, kompetenten Eindruck auf Sie? Vergleichen Sie die Webauftritte der Scheidungsanwälte. Bietet die Internetseite zahlreiche Informationen und macht einen professionellen geordneten Eindruck? Dann können Sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass auch die Arbeitsweise des Rechtsanwalts für Scheidung dem entspricht.
c) Der Scheidungsanwalt sollte Fachanwalt für Familienrecht sein
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener "Wald- und Wiesenanwalt" ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt "Fachanwalt für Familienrecht" hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher auf gütliche Einigung oder auf Konflikt gepolt) auch die ist, die Sie möchten (oder es Sie nicht nur einfach viel Geld kostet).
Natürlich kann ein lange Jahre zugelassener "Wald- und Wiesenanwalt" ohne Fachanwaltstitel, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist, dies auch kompetent tun. Sie sollten aber bei Ihrer Scheidung kein unnötiges Risiko eingehen. Ist ihr Scheidungsanwalt "Fachanwalt für Familienrecht" hat er diesen Titel von seiner Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Um diesen Titel zu bekommen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Praxiserfahrung mit sich bringen, er muss gute theoretische Kenntnisse durch Bestehen von Klausuren und Prüfungen bewiesen haben und sich jedes Jahr umfangreich fortbilden. Die Fortbildungen muss er der Rechtsanwaltskammer nachweisen, sonst verliert er sofort seinen Fachanwaltstitel.
d) Übliche Arbeitsweise des Scheidungsanwalts
Überprüfen Sie, ob die bevorzugte Vorgehensweise des Scheidungsanwaltes (eher auf gütliche Einigung oder auf Konflikt gepolt) auch die ist, die Sie möchten (oder es Sie nicht nur einfach viel Geld kostet).
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
Es gibt verschiedene Arten von Scheidungsanwälten. Die einen versuchen grundsätzlich eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Die anderen, ich nenne sie für mich selbst gerne "Kläfferanwälte", sind stets auf Krawall gebürstet und reiten ihre Mandanten oft in unzählige unnötige Prozesse. Sie kosten den Mandanten oft ein Vermögen, die so buchstäblich "Haus und Hof" verstreiten. In meiner Kanzlei versuche ich, dass sich alle Beteiligten nach der Scheidung noch im Spiegel und den anderen anschauen können. Wenn es aber zu keiner gütlichen Einigung kommen kann und es erforderlich ist einen Konflikt auszutragen, muss man dem Mandanten bestmöglich zur Seite stehen. Dies mit Fachwissen und einem kompetenten, selbstbewußten Auftreten dem anderen gegenüber.
4. Scheidungsanwalt online – Das geht bei uns!
Einen Scheidungsanwalt online mit dem Einreichen der Scheidung zu beauftragen, spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten der Scheidung. Wir führen dabei die Online Scheidungen zu den absoluten gesetzlichen Mindestgebühren durch. Zudem wird der Antragsteller bei uns von einem kompetenten Fachanwalt für Familienrecht als Rechtsanwalt für die Scheidung vertreten. Sie erhalten umgehend einen Entwurf des Scheidungsantrags, nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt haben. Allein der Online-Antrag bedeutet für Sie keinerlei Verpflichtung. Erst nach der schriftlichen Beauftragung leiten wir die Scheidung ein.
Die erfahrenen Scheidungsanwälte in unserer Kanzlei sind auf die Scheidung Online spezialisiert, ohne dass dabei Ihre Beratung zu kurz kommt.
Denn Antworten auf Fragen und Informationen über den Ablauf erhalten Sie stets telefonisch, per Email und Fax. Und wenn Sie es wünschen, können wir auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.
Denn Antworten auf Fragen und Informationen über den Ablauf erhalten Sie stets telefonisch, per Email und Fax. Und wenn Sie es wünschen, können wir auch einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.
Expertentipp
Scheidungsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl rät:
Beauftragen Sie, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, nur einen Scheidungsanwalt. Dadurch sparen Sie ganz erheblich an Scheidungskosten.
Bestehen allerdings Reibungspunkte schon im Trennungsjahr, oder Streitpunkte im Vorfeld der Scheidung, sollten Sie immer in Erwägung ziehen, einen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Fragen Sie gerne bei uns nach!
Wir helfen Ihnen fair bei der Entscheidung
Beauftragen Sie, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, nur einen Scheidungsanwalt. Dadurch sparen Sie ganz erheblich an Scheidungskosten.
Bestehen allerdings Reibungspunkte schon im Trennungsjahr, oder Streitpunkte im Vorfeld der Scheidung, sollten Sie immer in Erwägung ziehen, einen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
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Wir helfen Ihnen fair bei der Entscheidung
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Wir helfen Ihnen fair bei der Entscheidung ohne Ihnen für die Scheidung einen zweiten Scheidungsanwalt "andrehen" zu wollen.
Muss ich das Trennungsjahr einhalten?
Auf die Frage, ob man immer ein Jahr getrennt sein muss finden Sie Ihre Antwort hier...
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Trennung ohne Scheidung - Vorteile? Lesen Sie mehr dazu hier...
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