Scheidung einreichen: Ein Scheidungsanwalt stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht
Mit dem Scheidungsantrag wird beim zuständigen Familiengericht das Verfahren zur Durchführung einer Scheidung aufgenommen, damit wird die Scheidung eingereicht. Nach deutschem Recht muss wenigstens ein Scheidungsanwalt die Scheidung bei Gericht einreichen. (Weshalb mindestens ein Anwalt für die Scheidung erforderlich ist, erfahren Sie hier.) Die Scheidung kann einfach und unkompliziert erfolgen, wenn die Ehepartner die Online Scheidung über unsere Kanzlei einreichen.
Eine Scheidung einreichen in beiderseitigem Einvernehmen
Jedes Einreichen einer Scheidung ist eine emotional belastend für die Ehegatten– nicht zuletzt auch für die Kinder. Das Einreichen der Scheidung kann jedoch für alle Beteiligten weniger nervenaufreibend verlaufen, wenn sich die Ehepartner dazu entschließen, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Ehepartner trotz der Enttäuschung über das Scheitern der Ehe in der Lage sind, sich über die die Ehewohnung, den Unterhalt und zum Beispiel den Umgang mit den Kindern zu einigen, bevor ein Anwalt damit beauftragt wird, die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Sind sich die Eheleute bereits während des Trennungsjahres einig, die Scheidung einzureichen, reicht es nämlich aus, wenn nur ein Scheidungsanwalt damit beauftragt wird.
Scheidungsantrag kann online gestellt werden
Die Gerichtsgebühren stellen beim Einreichen der Scheidung nur einen geringen Teil der gesamten Scheidungskosten dar. Den weitaus größeren Faktor stellen die Anwaltskosten dar. Wenn man sich für das Einreichen der Scheidung aber nur einen Anwalt nimmt, kann man dadurch Kosten sparen. Zusätzlich zu den Scheidungskosten können Ehepaare Zeit und Nerven sparen, wenn sie das Einreichen der Scheidung online beantragen, wodurch langwierige Beratungsgespräche beim Scheidungsanwalt entfallen. Wenn man sich zu einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt entschließt, kann man online die Scheidung einreichen. Zudem werden Kosten nur in Höhe der absoluten Mindestgebühren erhoben.
Eine Scheidung einreichen in beiderseitigem Einvernehmen
Scheidungsantrag kann online gestellt werden
Auf unserer Website findet man detaillierte Informationen darüber, wie Eheleute ihre Scheidung online einreichen können.
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